Sozialpsychiatrie in der Praxis (32. SPZ)
Kurs-Nr.: M8033BE04C
Die Sozialpsychiatrie in der Praxis umfasst 3 Fortbildungsblöcke!

2. Fortbildungsblock (22.-24.05.2023)

2.1 Einführung und aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen, Organisationsformen und Konzepte
sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Dienste (1 Tag / Thomas Veling, Christel Fiege)

"Psychiatrie ist eine wesentlich moralische und politische Angelegenheit." Dieses Zitat eines Psychiatrie-Kritikers der späten 70er Jahre des 20. Jahrhunderts macht deutlich, dass psychisch behinderte Menschen immer in den jeweiligen gesellschaftlichen Kontexten bewertet wurden und nach wie vor werden. Die gleichen gesellschaftlichen Zusammenhänge gelten auch bezüglich der jeweiligen Behandlungs-, Versorgungs- und Betreuungsansätze.

Diese Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen in der Sozialpsychiatrie soll u.a. anhand folgender Themen erfolgen:

- Paradigmenwechsel: Von institutionell orientierten Formen der Hilfe zu personenzentrierten Hilfeansätzen
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Sozialpsychiatrische Grundhaltungen Empowerment, Recovery und Resilienz
- Sozialpsychiatrie in NRW heute

Ziel des Tages ist es, ds neue Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW und seine zentrale Ausrichtung an der ICF kennenzulernen und beides in der Praxis anwenden zu können. Praxisthemen können als Beispiele eingebracht werde.

2.2 Sozialrechtliches Basiswissen in der Eingliederungshilfe (1 Tag / Christa Albers)

Die rechtlichen Grundlagen, z.B. beim Kontakt zu Behörden spielen eine immer größere Rolle bei der individuellen Beratung und Unterstützung von Klienten. Es geht häufig nicht allein darum, die notwendigen Sozialleistungen zu beantragen und die Klienten durch das Verfahren zu begleiten. Vielmehr wird es immer wichtiger, die Rechte der Klienten zu wahren, indem gegen ablehnende Beschiede Widerspruch eingelegt wird. Ebenso bedeutsam ist es, zu erkennen, dass ergangene Bescheide falsch oder unvollständig sind, sodass auch gegen diese Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Hierfür ist es wichtig zu wissen: Welche Rechte haben die Klienten? Welche Leistungen stehen ihnen zu? Welche Möglichkeiten haben sie, diese Leistungen zu erhalten?

Im Einzelnen werden folgende Themenbereiche behandelt:
- Grundkenntnisse der rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe
- Abgrenzung zu anderen Leistungssystemen
- Sozialrechtliches Basiswissen im Bereich des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens
- Aufklärung über Rechte und Pflichten im Verfahren und Hilfen zur Durchsetzung von Ansprüchen sowie
Kenntnisse über Rechtsmittel

2.3 ICF-basierte Bedarfsermittlung BEI_NRW (1 Tag / Stefan Güsgen)

Personenzentrierte Hilfen stellen den Bedarf der Klienten in den Mittelpunkt. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes wird in NRW das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW eingeführt. Es basiert auf der ICF "International Classification of Functioning, Disability and Health". Die ICF ist eine standardisierte international Systematik der WHO zur Beschreibung von funktionaler Gesundheit und Behinderung. Sie ist das zentrale Beschreibungs- und Analyseinstrument der Bedarfsermittlung (Gesamtplan- bzw. Teilhabeplanverfahren) in BEI_NRW.






In Kooperation mit der Kath. Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) im Erzbistum Paderborn als anerkanntem Träger der Weiterbildung.

Der Kurs ist abgeschlossen

Beginn
Mo., 22.05.2023
Ende
Mi., 24.05.2023
Dauer
3 Tage
Ort
Haus Maria Immaculata, Paderborn
Gebühr
1200,00 € Die Kosten betragen je Teilnehmer für die gesamte Fortbildungsreihe (Fortbildungsgebühren, Vollverpflegung, Übernachtung) 1.100,00 € . In diesem Betrag sind die An- und Abreisekosten nicht enthalten.

Dozent:innen

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Kontakt

Planung:
Annette Steffens
annette.steffens@caritas-paderborn.de
05251 209 360
Verwaltung:
Renate Temborius
renate.temborius@caritas-paderborn.de
05251 209-324